Oman


Allgemeine Informationen

Der Oman ist ein Staat im Osten der Arabischen Halbinsel. Mit 309500 Quadratkilometer ist er ein wenig kleiner als Deutschland. Die etwas mehr als vier Millionen Einwohner leben vorwiegend in Städten wie Muskat oder Salalah.

Die Unterwasserfauna des Omans ist üppig bestückt mit Korallen wie der purpurroten Katzenschwanz-Koralle und weiteren Arten, die von einem dichten Gedränge bunter Rifffische umschwirrt werden. Im äußersten Norden des Omans entlang der Halbinsel Musandam, befinden sich außergewöhnliche Orte zum Tauchen. Ein weiteres Tauchgebiet von Weltrang sind die Daymaniyat Islands.

Gut zu Wissen

Die beste Reisezeit sind die Monate Oktober bis Anfang April mit angenehmen Tagestemperaturen zwischen 25 und 30° Celsius. Im Sommer ist es im Norden und Osten heiss mit hoher Luftfeuchtigkeit. Zwischen Ende Juli und Mitte September werden allerdings zumindest nahe der Daymaniyats fast täglich Walhaie gesichtet.

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.

Visum vor der Einreise

Ein Visum kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen beantragt werden. Visa für eine mehrfache Einreise nach Jordanien stellen ausschließlich die jordanischen Auslandsvertretungen wie die Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin aus.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Das Visum kann bei Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba auch „on arrival“ beantragt werden. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40 JOD muss an den Flughäfen sofort in jordanischen Dinar bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden).

Einreise von Israel

Das Visum kann bei Einreise über die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze) beantragt werden. Reiseveranstalter bieten Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, so dass keine vorherige Visumerteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist.

Beachten Sie, dass bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend keine Visa ausgestellt werden. Bei einer erstmaligen Einreise nach Jordanien über die King-Hussein-Brücke muss daher in jedem Fall vorher ein Visum bei der jordanischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Wenn Sie eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg planen, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen.

Längerfristiger Aufenthalt

Wenn Sie beabsichtigen, länger als vier Wochen in Jordanien zu bleiben, müssen Sie bei der Polizeistation, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist, noch vor Ablauf der ersten vier Wochen Ihres Aufenthalts vorsprechen, um eine Verlängerung zu beantragen. Hierfür müssen Sie anhand des Einreisestempels in Ihrem Pass den Grenzübertritt bzw. die Einreise nachweisen. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke ist darauf zu achten, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman, allerdings sehr zeitaufwändig, nachgeholt werden. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.

Einreisekontrolle

Deutsche, die in der Region geboren wurden (aber nicht in Jordanien), insbesondere bei irakischer, syrischer oder palästinensischer Abstammung, müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Leisten Sie dieser Aufforderung unbedingt Folge, da ansonsten eine Ausreise verweigert wird. Betroffenen wird daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.

Israelische Stempel oder Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel im Pass können zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten) führen.

Minderjährige

Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.

Für Minderjährige, die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält, gilt: Falls sie bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument führt, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.


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Carmen Schröer | TECS Reisen

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